Geschäftsordnung

§ 1 Sprecherinnengremium und Vorsitzender

(1) Der Landesbehindertenrat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und drei weitere Mitglieder in ein gleichberechtigtes Sprecherinnengremium. Dabei ist die paritätische Besetzung von Frauen und Männem zu beachten.

(2) Scheidet ein Mitglied aus diesem Sprecherinnengremium vorzeitig aus, findet für den Rest der Amtsperiode eine Nachwahl durch den Landesbehindertenrat Hessen statt. § 55 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung gilt entsprechend.

§ 2 Aufgaben des Sprecherinnengremiums

(1) Das Sprecherinnengremium oder die/der Vorsitzende vertreten den Landesbehindertenrat Hessen nach außen. Der Schriftverkehr wird von einem Mitglied des Sprecherinnengremiums oder von der/dem Vorsitzenden unterzeichnet.

(2) Das Sprecherinnengremium bereitet die Sitzungen des Landesbehindertenrates Hessen vor und setzt die gefassten Beschlüsse um. In der Sitzung des Landesbehindertenrates berichtet das Sprecherinrengremium über seine Aktivitäten,

§ 3 Sitzungen des Landesbehindertenrates

(1) Der Landesbehindertenrat tagt nach Bedarf, jedoch mindestens vierteljährlich, in einem jeweils zu bestimmenden Ort in Hessen. Das Sprecherinnengrermium tritt bei Bedarf oder auf Verlangen eines Mitglieds zusammen.

(2) Zu den Sitzungen des Landesbehindertenrates werden dessen Mitglieder vom Sprecherinnengremium unter Angabe der voraussichtlichen Sitzungsdauer und der Tagesordnung schriftlich oder fernmündlich mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin geladen. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Protokolle der Sitzungen erhalten alle Mitglieder des Landesbehindertenrates.

§ 4 Arbeitsgruppen

Der Landesbehindertenrat bildet Arbeitsgruppen, die jeweils von einem Mitglied dieser Einrichtung koordiniert werden. Die Arbeitsergebnisse werden dem Landesbehindertenrat zu weiterer Veranlassung zugeleitet.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschlussfassung durch den Landesbehindertenrat Hessen vom 9.8.98 in Kraft.

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In der Sitzung des LBR am 03. Juli 2013 in Marburg wurde die Geschäftsordnung nochmals bestätigt.

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